Bericht aus dem Ausschuss

| CDU Hückeswagen

Haupt- und Finanzausschuss vom 9. November 2021

Am 9. November 2021 fand im Heimatmuseum der Haupt- und Finanzausschuss statt. Wichtige Punkte waren die Festlegung der neuen Hebesätze für 2022. Eine redaktionelle Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung, die Vorstellung des Entwicklungskonzeptes der Verwaltung sowie der Beschluss über die Stellenfreigabe in der Stadtbibliothek.

Die wesentlichen Punkte im Einzelnen:

1. Hebesatzsatzung 2022:

Der Entwurf der Hebesatzsatzung sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B, also der Steuer für bebaute Grundstücke von 698% in 2021 auf 710% in 2022 zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde bereits 2015 bei der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) so geplant und wird nunmehr bei der Erfüllung des HSK umgesetzt. Die CDU Hückeswagen hat sich bereits 2015 für den Gang in das HSK stark gemacht und als zentrales Wahlversprechen das Erreichen der Ziele des HSK in 2024 im Kommunalwahlkampf 2020 etabliert.

Daher haben wir im Rahmen unserer verlässlichen Politik für Hückeswagen der Erhöhung der Grundsteuer B zugestimmt.

 

2. Entwicklungskonzept der Verwaltung

Die Stadtverwaltung hat ein Konzept zur Verwaltung der Zukunft vorgestellt, neben dem Zielbild der agilen Verwaltung, soll perspektivisch auch der Raumbedarf aus diesem Konzept abgeleitet werden. Wir haben dieses Konzept wohlwollend zur Kenntnis genommen und bescheinigt, dass sich die Verwaltung auf dem richtigen Weg befindet. Gleichwohl ist es zur Erreichung des Zielbildes, gerade was die infrastrukturellen Kapazitäten angeht noch ein langer Weg, dessen Kernelement die Prüfung sein muss, welche Verwaltungseinheiten zukünftig im Schloss untergebracht werden können.

 

3. Stellenfreigabe der Stadtbibliothek

Das Konzept der Stadtbibliothek Hückeswagen wurde in der Vergangenheit auf die Bedarfe der Stadt, bereits unter Berücksichtigung des HSK angepasst. Das Konzept spiegelt den Wunsch von Verwaltung, Politik und Gesellschaft nach dem Erhalt der Stadtbibliothek als kulturelle Einheit unter den Bedingungen des HSK dar. Daher ist die Nachbesetzung der Leiterin der Stadtbibliothek für uns obligatorisch und wir haben der Stellenfreigabe zugestimmt.